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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz - EPPSG)
§ 7 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 21. Dezember 2022 in Kraft.