Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 12
Anwendung der Verordnung
Diese Verordnung in der Fassung des Artikels 5 der Verordnung vom 17. November 2010 (BGBl. I S. 1544) ist auf Erwerbe anzuwenden, für die die Steuer nach dem 31. Dezember 2010 entsteht.
zum Seitenanfang
Datenschutz