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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Bundesnetzagentur im Bereich der Eisenbahnregulierung (Eisenbahnregulierungs-Gebührenverordnung - EReg-BGebV)
§ 1 Anwendungsbereich

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Regulierungsbehörde) erhebt für ihre individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen (gebührenfähige Leistungen) nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz und nach dem Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz Gebühren und Auslagen nach Maßgabe dieser Verordnung.