zurück
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Ergänzung des Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (2. ERP-BürgschG)
§ 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular