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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024)
§ 9
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
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