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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für die Jahre 2024, 2025 und 2026 (Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung - EStSchlEV)
§ 3 Rundung der Schlüsselzahlen

Die Schlüsselzahlen sind auf die siebte Stelle nach dem Komma zu runden.