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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Einrichtung des Deutschen Ethikrats (Ethikratgesetz - EthRG)
§ 3 Stellung

Der Deutsche Ethikrat ist in seiner Tätigkeit unabhängig und nur an den durch dieses Gesetz begründeten Auftrag gebunden. Die Mitglieder des Deutschen Ethikrats üben ihr Amt persönlich und unabhängig aus.