Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union * (EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz - EU-DBA-SBG) § 32Schutz von Informationen und Geheimnissen
Regelungen zum Schutz von Informationen und zum Schutz des Handels-, Geschäfts-, Gewerbe- und Berufsgeheimnisses sind anzuwenden.