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Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL"

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

EUROCONTROLÜbkG

Ausfertigungsdatum: 14.12.1962

Vollzitat:

"Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 96-5, veröffentlichten bereinigten Fassung"

Fußnote

(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
Die nach Artikel 20 des Übereinkommens festgesetzten Benutzergebühren sind von dem Bundesminister für Verkehr im Bundesgesetzblatt bekanntzumachen.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)