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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus
Art 1 

Dem in Straßburg am 27. Januar 1977 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.