Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus Art 1
Dem in Straßburg am 27. Januar 1977 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.