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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Allgemeine Wahlrechtsgrundsätze

Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 99 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt.