Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Europawahlordnung (EuWO)
Anlage 10 (zu § 27 Absatz 3 und § 38 Absatz 4)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2584;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Vorderseite des Wahlbriefumschlags
hellrot (maschinenlesbar)7)


       
 
Ausgabestelle (Gemeindebehörde, Ort)
    
     
Unentgeltliche
Beförderung in
Deutschland
durch ... 2)
 
      
      
      
 
Wahlschein-Nr.
Wahlbezirk
1)   
       
       
       
       
       
    Wahlbrief  
    An 
    ....................................................... 3)  
    ....................................................... 4)  
    ....................................................... 5)  
       
       
       
       
       
       
       
       
       



Rückseite des Wahlbriefumschlags


   
 In diesen Wahlbriefumschlag müssen Sie einlegen 
 1.den Wahlschein 
  und  
 2.den verschlossenen weißen 
  Stimmzettelumschlag mit dem darin 
  befindlichen Stimmzettel. 
   
 Sodann den Wahlbriefumschlag zukleben. 
 
 
Den Wahlbrief so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei dem auf der Vorderseite angegebenen Empfänger eingeht! Der Wahlbrief kann auch dort 6) abgegeben werden.
Die Versendung durch .............. 2) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich.
 
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     

1)
Wahlschein-Nr. oder Wahlbezirk müssen von der Ausgabestelle angegeben werden.
2)
Gemäß § 4 des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 36 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes ist von der Ausgabestelle das amtlich bekannt gemachte Postunternehmen einzusetzen.
3)
Anstelle der Punktierung ist von der Ausgabestelle der Wahlbriefempfänger gemäß § 59 Abs. 2 EuWO einzusetzen.
4)
Anstelle der Punktierung ist von der Ausgabestelle die Anschrift (Straße und Hausnummer) des Wahlbriefempfängers - falls vorhanden, dessen Postfach - einzusetzen.
5)
Anstelle der Punktierung sind von der Ausgabestelle Postleitzahl und Bestimmungsort des Wahlbriefempfängers - falls vorhanden, die Postfach-Postleitzahl - einzusetzen.
6)
Kann von der Ausgabestelle durch eine abweichende Adresse ersetzt werden (z. B. wenn vorderseitig angegebene Anschrift Postfachadresse ist).
7)
Die Maschinenlesbarkeit ist sicherzustellen durch ein hellrotes Papier nach dem Farbmodell CMYK 0/60/15/0 auf Naturpapier (inklusive Recycling-Papier) und Beachtung folgender Faktoren der Papierbeschaffenheit:
1.
Papierflächengewicht: mindestens 70g/qm
2.
Druckqualität und Kontrast: Abriebfestigkeit der in dunkler Schrift aufgebrachten Aufschrift, die sich mit deutlichem Kontrast abheben muss
3.
Fluoreszenz: In Papier und Druckfarbe dürfen keine optischen Aufheller oder andere fluoreszierenden Bestandteile, die strahlen, enthalten sein.