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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Europawahlordnung (EuWO)
Anlage 19 (zu § 32 Abs. 4 Nr. 3)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2607;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)





Versicherung an Eides statt


Wir versichern    
       
- dem Bundeswahlleiter    
       
an Eides statt1) ,    
       
1.dass die Mitgliederversammlung/Vertreterversammlung2) der  
       
 
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung3)



       
 am
Datum



in
Ort



       
 die Bewerber und ihre Reihenfolge sowie die Ersatzbewerber für die
       
 Liste für das Land


   
       
 - gemeinsame Liste für alle Länder2) zur Wahl zum

    Europäischen Parlament in geheimer Abstimmung festgelegt hat;
       
2.dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war;
       
3.dass die Bewerber und Ersatzbewerber Gelegenheit hatten, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen.
       
       
Ort, Datum
   
       
       
       
       
       
Der Leiter der Versammlung  Als Mitunterzeichner
Name des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
  
Namen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
       
       
       
       
       
      
Namen des Unterzeichners in Maschinen- oder Druckschrift und handschriftliche Unterschrift
       
       
       
       
       
       
____________    
1)
Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.
2)
Nicht Zutreffendes streichen.
3)
Die Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten muss mit der
Bezeichnung auf dem Wahlvorschlag übereinstimmen.