Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Europawahlordnung (EuWO)
Anlage 30 (zu § 71 Abs. 4)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2634 - 2636;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


          
          
Niederschrift

über die Sitzung des Bundeswahlausschusses

zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet

der Wahl zum Europäischen Parlament
          
      
Datum
   
          
      am      
         
Datum
1.Zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament am 
          
          
 im Wahlgebiet       
   
Datum
     
 trat heute, am  , nach ordnungsgemäßer Ladung der Bundeswahlausschuss zusammen.
          
 Es waren erschienen:
          
 
Familienname, Vorname


Wohnort

Funktion
 1.     als Vorsitzende/r/als stellvertretende/r Vorsitzende/r
 2.     als Beisitzer/in
 3.     als Beisitzer/in
 4.     als Beisitzer/in
 5.     als Beisitzer/in
 6.     als Beisitzer/in
 7.     als Beisitzer/in
 8.     als Beisitzer/in
 9.     als Beisitzer/in
 10.     als in den Ausschuss berufener Richter des Bundesverwaltungsgerichts
 11.     als in den Ausschuss berufener Richter des Bundesverwaltungsgerichts
          
 Ferner waren zugezogen:

     
       als Schriftführer/in sowie
       und
       als Hilfskräfte.
          
 Ort und Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnung waren nach § 5 Abs. 3 in Verbindung mit § 79 Abs. 2 der Europawahlordnung öffentlich bekannt gemacht worden.
          
     
Zahl
    
2.Dem Bundeswahlausschuss lagen die insgesamt   Wahlniederschriften der Landeswahlausschüsse
          
  
Nr.
 
Nr.
 sowie der Kreis- und Stadtwahlausschüsse und in die als Anlagen Nr. bis 
          
 beigefügten Zusammenstellungen der Ergebnisse nach Kreisen, kreisfreien Städten und Ländern zur Einsichtnahme vor.
          
2.1Der Bundeswahlausschuss stellte fest, dass die Niederschriften der Landeswahlausschüsse zu folgenden - keinen1) Beanstandungen oder Bedenken Anlass gaben:
          
          
          
          
          
 Der Bundeswahlausschuss traf dazu folgende Entscheidungen2) :
          
          
          
          
          
2.2Der Bundeswahlausschuss nahm rechnerische Berichtigungen2) in der Wahlniederschrift
          
     
nähere Bezeichnung
   
 des Landeswahlausschusses     
          
 vor und vermerkte dies auf der/den betreffenden Wahlniederschrift/en.
          
3.Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Länder ergab folgendes Gesamtergebnis für das Wahlgebiet:
          
 Kennbuchstabe3)       
          
 A Wahlberechtigte   
 B Wähler   
 C Ungültige Stimmen   
 D Gültige Stimmen   
          
 Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Wahlvorschläge der
          
    Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/
Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung
StimmenAnteil der gültigen
Stimmen in Prozent
 D 1 1.     
 D 2 2.     
 D 3 3.     
 D 4 4.     
          
 usw.    
          
3.2Danach stellte der Bundeswahlausschuss fest, dass nach § 2 Abs. 7 des Europawahlgesetzes folgende Wahlvorschläge (Listen für einzelne Länder sowie deren Verbindungen, gemeinsame Listen für alle Länder) an der Verteilung der Sitze teilnehmen
          
 
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung


 

        
 

        
 

        
 

        
 

        
          
 und folgende Wahlvorschläge bei der Verteilung der Sitze unberücksichtigt bleiben
          
 
Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung/Name und Kennwort der sonstigen politischen Vereinigung


 

        
 

        
 

        
 

        
 

        
          
3.3Sodann ermittelte der Bundeswahlausschuss nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 bis 6 des Europawahlgesetzes
 -die Zahl der auf die einzelnen zu berücksichtigenden Wahlvorschläge entfallenden Sitze
  und
 -die Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge einer Listenverbindung entfallenden Sitze.
          
  
Nr.
 
Nr.
4.Der Bundeswahlausschuss stellte abschließend fest, dass die in den Anlagen Nr. bis 
      
 zu dieser Niederschrift aufgeführten Bewerber gewählt sind.
          
  
Nr.
 
Nr.
5.Nach Feststellung des Gesamtergebnisses wurden die als Anlagen Nr. bis 
  
 zu dieser Niederschrift beigefügten Zusammenstellungen des Wahlergebnisses (nach dem Muster der Anlage 26) nach Kreisen, kreisfreien Städten und Ländern vom Bundeswahlleiter, von den Beisitzern und vom Schriftführer unterschrieben.
  
6.Der Bundeswahlleiter gab das Wahlergebnis im Wahlgebiet mündlich bekannt.
 Die Sitzung war öffentlich.
 Vorstehende Niederschrift wurde von dem Bundeswahlleiter, den Beisitzern, den in den Ausschuss berufenen Richtern des Bundesverwaltungsgerichts und dem Schriftführer genehmigt und wie folgt unterschrieben:
          
          
 
Ort, Datum
     
          
          
          
 Der Bundeswahlleiter  Der Schriftführer
          
          
          
          
          
          
      
 Die Beisitzer    
          
          
          
          
 1.     2. 
          
          
          
 3.     4. 
         
          
          
 5.     6. 
         
          
          
 7.     8. 
         
 Die in den Ausschuss berufenen Richter des Bundesverwaltungsgerichts
          
         
          
          
 1.     2. 
         
          
__________________
1)
Nicht Zutreffendes streichen.
2)
Streichen, wenn dies nicht erforderlich war.
3)
Kennbuchstaben nach der Zusammenstellung in Anlage 26.