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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Einfuhr-Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung (EVerbrStBV)
§ 3
Waren zu Prüfungs- und Analyse- oder Versuchszwecken
Bei der Einfuhr von Waren zu Prüfungs-, Analyse- oder Versuchszwecken sind Energieerzeugnisse von der Verbrauchsteuerbefreiung ausgeschlossen.
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