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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Einfuhr-Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung (EVerbrStBV)
§ 5 Andere Steuerbefreiungen

Einzelsteuergesetze, die weitere, auch für eingeführte Waren geltende Verbrauchsteuerbefreiungen vorsehen, bleiben unberührt.