Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 19
Beschwerdeverfahren
Bei den Partnerorganisationen sind unabhängige und keinen Weisungen unterworfene Beschwerdestellen einzurichten. Das Verfahren vor den Beschwerdestellen ist kostenfrei. Kosten des Antragstellers werden nicht erstattet.
zum Seitenanfang
Datenschutz