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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Sicherheiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse
§ 1 Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Union, die im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisationen, Regelungen für Direktzahlungen und Handelsregelungen hinsichtlich der für landwirtschaftliche Erzeugnisse zu leistenden Sicherheiten erlassen worden sind.