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Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen

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Abschnitt 1
 Allgemeine Vorschriften
  § 1 Anwendungsbereich
  § 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage neben einer Ausgleichszulage
Abschnitt 2
 Einzeln abzugeltende Erschwernisse
Titel 1
 Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
  § 3 Allgemeine Voraussetzungen
  § 4 Höhe und Berechnung der Zulage
  § 4a Fortzahlung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit
  § 5 Ausschluß der Zulage durch andere Zulagen
  § 6 Sonstiger Ausschluß der Zulage
  § 6a
Titel 2
 Zulage für Tauchertätigkeit
  § 7 Allgemeine Voraussetzungen
  § 8 Höhe der Zulage
  § 9 Berechnung der Zulage
Titel 3
 Zulagen für den Umgang mit Munition und Explosivstoffen
  § 10 Zulage für das Räumen und Vernichten von Munition und für besonders gefährliche Munitionserprobungen
  § 11 Zulage für Tätigkeiten der Sprengstoffentschärfer und Sprengstoffermittler
Titel 4
 Zulage für Tätigkeiten an Antennen und Antennenträgern, an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes, des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
  § 12 Allgemeine Voraussetzungen
  § 13 Höhe der Zulage
  § 14 Berechnung der Zulage
  § 15 Zulage für Tätigkeiten an Geräten und Geräteträgern des Wetterdienstes, des Vermessungsdienstes sowie an Windmasten des lufthygienischen Überwachungsdienstes
Titel 5
 Zulagen für Klimaerprobung und Unterdruckkammerdienst
  § 16 Zulage für Klimaerprobung
  § 16a Zulage für Soldaten im Unterdruckkammerdienst
Titel 6
 Zulage für die Pflege Schwerbrandverletzter
  § 17 Allgemeine Voraussetzungen und Höhe der Zulage
Abschnitt 3
 Zulagen in festen Monatsbeträgen
  § 18 Entstehung des Anspruchs
  § 19 Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit
  § 20 Zulagen für Wechselschichtdienst und für Schichtdienst
  § 21 Zulagen für den Krankenpflegedienst
  § 22 Zulage für besondere Einsätze
  § 22a Zulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal
  § 23 Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
  § 23a Zulage im Seuchenbetrieb des Friedrich-Loeffler-Instituts
  § 23b Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter seegehender Schiffe
  § 23c Zulage für Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter U-Boote
  § 23d Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe
  § 23e Zulage für Kampfschwimmer und Minentaucher
  § 23f Zulage für fliegendes Personal der Bundeswehr und anderer Einrichtungen des Bundes
  § 23g Zulage für technische Luftfahrzeugführer im Erprobungs- und Güteprüfdienst
  § 23h Zulage für Fallschirmspringer
  § 23i Zulage im militärischen Flugsicherungsbetriebsdienst und im Einsatzführungsdienst
  § 23j Zulage für Führer oder Ausbilder im Außendienst
  § 23k Zulage für Ausbilder bei Einzelkämpferlehrgängen
  § 23l Zulage für Bergführer
  § 23m Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr
  § 23n Zulage für besondere Erprobungs- und Versuchsarbeiten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung