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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 1.2 (zu § 2 Abs. 1)

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 2316

Befristeter Fahrlehrerschein der Klasse BE
Auf weißem, glattem Leinwandpapier, Breite 114 mm, Höhe 72 mm, Typendruck. Statt des Leinwandpapiers können papierartige Stoffe verwendet werden, die hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit, insbesondere der Reißlänge, der Bruchdehnung, der Naßfestigkeit, der Abriebfestigkeit und der Doppelfalzzahl, mindestens dem Leinwandpapier entsprechen und gut bedruckt und beschriftet werden können.