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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anlage 2.2 (zu § 4)
Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klassen B und S (2 Doppelstunden)

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 2341;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
1.
Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung - umweltbewußter Umgang mit Kraftfahrzeugen
a)
Technik, Physik
-
Betriebs- und Verkehrssicherheit
-
Wartung und Pflege der Fahrzeuge
-
Untersuchung der Fahrzeuge nach den §§ 29, 47a StVZO 1)
-
Wirkung von Kräften beim Fahren, physikalische Gesetzmäßigkeiten
b)
Personen- und Güterbeförderung
-
Personenbeförderung
-
Ladeflächen und Beladung 1)
c)
Umweltschonender Umgang mit dem Kraftfahrzeug
-
Energiesparende Fahrweise
-
Umweltschonende Fahr- und Fahrvermeidungsstrategien.
2.
Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
a)
Fahrgeschwindigkeit
b)
Fahren in Fahrstreifen
c)
Fahren bei unterschiedlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen
d)
Fahren unter Verwendung der Beleuchtungseinrichtungen
e)
Befahren von Kurven, Gefällen und Steigungen
f)
Bremsen
-
Bremsanlagen (Betriebsbremse, Feststellbremse, Anhängerbremse) 1)
-
Benutzung der Bremsen (degressiv - progressiv)
-
Bremsen im Gefälle und bei Gefahr
g)
Zusammenstellung von Zügen 1)
-
Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen
-
Stützlast
-
Ankuppeln, Abkuppeln, Rangieren
-
Beleuchtung
h)
Sozialvorschriften und Verkehrsverbote (z. B. nach sog. Ozongesetz)
i)
Abgrenzung zur Klasse BE. 1)
1)
Gilt nicht für Klasse S.