Nichtamtliches InhaltsverzeichnisAnlage 7.2 (zu § 6 Abs. 2)
Anlage 7.2 (zu § 6 Abs. 2)
Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen M, A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE und T
(§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)
(Fundstelle: BGBl I 2008, 1374)
| Ausbildungsbescheinigung für den praktischen Unterricht der Klassen M, A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE und T (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG) | Fahrschule |
| Familienname: | ||
| Vorname: | ||
| Anschrift: | ||
| Geburtsdatum: | Beantragte Klasse(n): | Vorbesitz der Klasse(n): |
| Grundausbildung | ||
| Es wird bescheinigt, dass an der Grundausbildung nach § 5 Abs. 2 FahrschAusbO teilgenommen wurde: | ||
| Für KlasseI | Für KlasseI | |
| Besondere Ausbildungsfahrten und praktische Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug | ||
| Es wird bescheinigt, dass während der Ausbildung an den nach § 5 Abs. 3 FahrschAusbO vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten wie folgt teilgenommen wurde: | ||
| Für Klasse wurden | Für Klasse wurden | |
| Stunden zu je 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen durchgeführt. | Stunden zu je 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraßen durchgeführt. | |
| Stunden zu je 45 Minuten auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen durchgeführt. | Stunden zu je 45 Minuten auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen durchgeführt. | |
| Stunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit durchgeführt. | Stunden zu je 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit durchgeführt. | |
| Eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach § 5 Abs. 5 FahrschAusbO wurde durchgeführt. (Gilt für die Klassen C1, C1E, C, CE und T) | Eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach § 5 Abs. 5 FahrschAusbO wurde durchgeführt. (Gilt für die Klassen C1, C1E, C, CE und T) | |
| Ja Nein | Ja Nein | |
| Die Ausbildung wurde am (Datum) abgeschlossen. | Die Ausbildung wurde am (Datum) abgeschlossen. | |
| Die Ausbildung wurde nicht abgeschlossen. | Die Ausbildung wurde nicht abgeschlossen. | |
| A A | ||
| Ort, Datum Unterschrift des Fahrschulinhabers/ Unterschrift des Fahrschülers des verantwortlichen Leiters | ||
| Besondere Ausbildungsfahrten | A1 A B | A1 auf A A auf A leistungs- unbe- schränkt | B auf BE B auf C1 C1 auf C C1 auf C1E | B auf C C auf CE | C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang | C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Solo | Zug | Gesamt | Solo | Zug | Gesamt | ||||||
| 1 | Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) | 5 | 3 | 3 | 5 | 1 | 3 | 4 | 3 | 5 | 8 |
| 2 | Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h) | 4 | 2 | 1 | 2 | 1 | 1 | 2 | 1 | 2 | 3 |
| 3 | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach Nr. 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten) | 3 | 1 | 1 | 3 | 0 | 2 | 2 | 0 | 3 | 3 |
