PK lB(r$! $! DDNR090120976.xml
Im beigetretenen Gebiet fortgeltendes Recht der ehem. Deutschen Demokratischen Republik gem. Anlage II Kap. VIII Sachg. H Abschn. III Nr. 5 nach Maßgabe d. Art. 9 EinigVtr v. 31.8.1990 iVm Art. 1 G v. 23.9.1990 II 885, 1214 mWv 3.10.1990. Unsere sozialistische Gesellschaft und ihr Staat achten und ehren die Männer und Frauen, die Jahrzehnte ihres Lebens dem Kampf gegen Faschismus und Militarismus verschrieben und mithalfen, den Boden zu bereiten auf dem wachsen konnte, was in der Deutschen Demokratischen Republik verwirklicht wird. - - (1) (3) ... Für den Anspruch auf Kinderzuschlag gelten die Bestimmungen des § 7. - (1) Das Pensionsalter wird von Frauen mit Vollendung des 55. Lebensjahres und von Männern mit Vollendung des 60. Lebensjahres erreicht. (2) Für die Feststellung der Invalidität gelten die Bestimmungen der Sozialversicherung. (1) Als arbeitsunfähig gelten:
(+++ Textnachweis Geltung ab: 3.10.1990 +++)
(+++ Stand: Änderung durch Art. 3 G v. 22. 4.1992 I 906 +++)
(+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. FEhrPensAnO Anhang EV +++)
Die Verdienste der Kämpfer gegen den Faschismus und die vieljährigen physischen und psychischen Drangsale der Verfolgten des Faschismus würdigend, wird in Übereinstimmung mit der Zentralleitung des Komitees der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der Deutschen Demokratischen Republik und dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet:
(2)
(2) Bei Wiederverheiratung erlischt der Anspruch auf Hinterbliebenenpension.
(1) Als anspruchsberechtigte Voll- oder Halbwaisen von Kämpfern gegen den Faschismus oder Verfolgten des Faschismus gelten:
(2) Hinterbliebenenpension an Voll- oder Halbwaisen wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, darüber hinaus bis zum Abschluß der Berufsausbildung oder des Studiums oder für die Dauer der Invalidität gezahlt.
(3) Heiratet eine Voll- oder Halbwaise während der Berufsausbildung oder des Studiums, wird die Hinterbliebenenpension bis zum Abschluß der Berufsausbildung oder des Studiums weitergezahlt.
-
Besteht Anspruch auf zwei Pensionen nach dieser Anordnung, wird nur die höhere gezahlt.
-
-
-
Der Staatssekretär für Arbeit und Löhne
Folgendes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt mit folgenden Maßgaben in Kraft: