Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen von Ergebnissen,
- 6.
Betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
Qualitätsmanagement,
- 8.
Bereitstellen von Werkzeugen sowie von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen,
- 9.
Warten und Pflegen von Betriebsmitteln,
- 10.
Messen und Prüfen, Endkontrolle,
- 11.
Grundlagen der Metallbearbeitung,
- 12.
Fügen,
- 13.
Reinigen von optischen Bauelementen und Baugruppen,
- 14.
Herstellen von plan- und rundoptischen Bauelementen,
- 15.
Oberflächenveredelung,
- 16.
Montieren und Justieren von optischen und feinmechanischen Bauteilen zu Baugruppen,
- 17.
Bedienen der Produktionsanlagen, Überwachen des Produktionsablaufes,
- 18.
Aufbauen und Prüfen von pneumatischen Steuerungen,
- 19.
Herstellen von Einzel- und Serienteilen,
- 20.
Kundenorientiertes Handeln.