Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung 1, 2 - FerkBetSachkV) § 3Tierarzneimittel zur Betäubung
Das zum Erreichen der Betäubung durch Isofluran angewendete Tierarzneimittel muss nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften für die Allgemeinanästhesie (Narkose) während der Kastration von unter acht Tage alten Ferkeln zugelassen sein.