(2) Die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker und zur Fertigungsmechanikerin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
- 1.
Unterscheiden und Zuordnen von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen,
- 2.
Einrichten von Maschinen und technischen Systemen,
- 3.
Herstellen von Bauteilen,
- 4.
Herstellen von Fügeverbindungen,
- 5.
Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen,
- 6.
Montieren, Anschließen und Prüfen von elektrischen und elektronischen Bauteilen und Baugruppen,
- 7.
Überwachen und Optimieren von Montage- und Demontageprozessen,
- 8.
Anwenden von Steuerungstechnik,
- 9.
Prüfen und Einstellen von Funktionen an Baugruppen oder von Gesamtprodukten,
- 10.
Anschlagen, Sichern und Transportieren,
- 11.
Warten von Maschinen und technischen Systemen;