Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Anordnung über Feuerungsanlagen, Anlagen zur Verteilung von Wärme und zur Warmwasserversorgung sowie Brennstofflagerung (Feuerungsanordnung - FeuAO)
§ 9 Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am 1. März 1991 in Kraft. § 7 Abs. 3 tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft.