Kurz-Umfrage zur Verständlichkeit von Gesetzen
zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
zum Seitenanfang
Datenschutz