I.
Allgemeine Regelungen
für die Teilnahme am Straßenverkehr
für die Teilnahme am Straßenverkehr
| § 1 | Grundregel der Zulassung |
| § 2 | Eingeschränkte Zulassung |
| § 3 | Einschränkung und Entziehung der Zulassung |
II.
Führen von Kraftfahrzeugen
1. Allgemeine Regelungen
| § 4 | Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen |
| § 5 | Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas |
| § 6 | Einteilung der Fahrerlaubnisklassen |
2. Voraussetzungen
für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
| § 7 | Ordentlicher Wohnsitz im Inland |
| § 8 | Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse |
| § 9 | Vorbesitz einer Fahrerlaubnis anderer Klassen |
| § 10 | Mindestalter |
| § 11 | Eignung |
| § 12 | Sehvermögen |
| § 13 | Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik |
| § 14 | Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel |
| § 15 | Fahrerlaubnisprüfung |
| § 16 | Theoretische Prüfung |
| § 17 | Praktische Prüfung |
| § 18 | Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung |
| § 19 | Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Ausbildung in Erster Hilfe |
| § 20 | Neuerteilung einer Fahrerlaubnis |
3. Verfahren bei
der Erteilung einer Fahrerlaubnis
der Erteilung einer Fahrerlaubnis
| § 21 | Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis |
| § 22 | Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle |
| § 23 | Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen |
| § 24 | Verlängerung von Fahrerlaubnissen |
| § 25 | Ausfertigung des Führerscheins |
| § 25a | Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins |
| § 25b | Ausstellung des Internationalen Führerscheins |
4. Sonderbestimmungen
für das Führen von Dienstfahrzeugen
für das Führen von Dienstfahrzeugen
| § 26 | Dienstfahrerlaubnis |
| § 27 | Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis |
5. Sonderbestimmungen
für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse
für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse
| § 28 | Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum |
| § 29 | Ausländische Fahrerlaubnisse |
| § 30 | Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum |
| § 31 | Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber eine Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum |
6. Fahrerlaubnis auf Probe
| § 32 | Ausnahmen von der Probezeit |
| § 33 | Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum |
| § 34 | Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des Aufbauseminars |
| § 35 | Aufbauseminare |
| § 36 | Besondere Aufbauseminare nach § 2b Absatz 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes |
| § 37 | Teilnahmebescheinigung |
| § 38 | Verkehrspsychologische Beratung |
| § 39 | Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und weitere Maßnahmen bei Inhabern einer Dienstfahrerlaubnis |
7. Punktsystem
| § 40 | Punktbewertung nach dem Punktsystem |
| § 41 | Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde |
| § 42 | Aufbauseminare |
| § 43 | Besondere Aufbauseminare nach § 4 Absatz 8 Satz 4 des Straßenverkehrsgesetzes |
| § 44 | Teilnahmebescheinigung |
| § 45 | Punkterabatt auf Grund freiwilliger Teilnahme an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung |
8. Entziehung oder Beschränkung der
Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen
Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen
| § 46 | Entziehung, Beschränkung, Auflagen |
| § 47 | Verfahrensregelungen |
9. Sonderbestimmungen für das Führen
von Taxen, Mietwagen und Kranken-
kraftwagen sowie von Personenkraftwagen
im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen
Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen
von Taxen, Mietwagen und Kranken-
kraftwagen sowie von Personenkraftwagen
im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen
Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen
| § 48 | Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung |
10. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
| § 48a | Voraussetzungen |
| § 48b | Evaluation |
III.
Register
1. Zentrales Fahrerlaubnisregister
und örtliche Fahrerlaubnisregister
und örtliche Fahrerlaubnisregister
| § 49 | Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister |
| § 50 | Übermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Fahrerlaubnisbehörden nach § 2c des Straßenverkehrsgesetzes |
| § 51 | Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes |
| § 52 | Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes |
| § 53 | Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Zentralen Fahrerlaubnisregister nach § 54 des Straßenverkehrsgesetzes |
| § 54 | Sicherung gegen Missbrauch |
| § 55 | Aufzeichnung der Abrufe |
| § 56 | Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes |
| § 57 | Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern |
| § 58 | Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern |
2. Verkehrszentralregister
| § 59 | Speicherung der Daten im Verkehrszentralregister |
| § 60 | Übermittlung von Daten nach § 30 des Straßenverkehrsgesetzes |
| § 61 | Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes |
| § 62 | Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren nach § 30b des Straßenverkehrsgesetzes |
| § 63 | Vorzeitige Tilgung |
| § 64 | Identitätsnachweis |
IV.
Anerkennung und
Akkreditierung für bestimmte Aufgaben
Akkreditierung für bestimmte Aufgaben
| § 65 | Ärztliche Gutachter |
| § 66 | Begutachtungsstelle für Fahreignung |
| § 67 | Sehteststelle |
| § 68 | Stellen für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe |
| § 69 | Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung |
| § 70 | Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung |
| § 71 | Verkehrspsychologische Beratung |
| § 72 | Akkreditierung |
V.
Durchführungs-, Bußgeld-,
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übergangs- und Schlussvorschriften
| § 73 | Zuständigkeiten |
| § 74 | Ausnahmen |
| § 75 | Ordnungswidrigkeiten |
| § 76 | Übergangsrecht |
| § 77 | Verweis auf technische Regelwerke |
| § 78 | Inkrafttreten |
Anlagen zur Fahrerlaubnis-Verordnung
| Anlage 1 | Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas nach § 5 Absatz 2 durch Fahrlehrer (zu § 5 Absatz 2) |
| Anlage 2 | Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas (zu § 5 Absatz 2 und 4) |
| Anlage 3 | Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern (zu § 6 Absatz 7) |
| Anlage 4 | Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (zu den §§ 11, 13 und 14) |
| Anlage 5 | Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5) |
| Anlage 6 | Anforderungen an das Sehvermögen (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) |
| Anlage 7 | Fahrerlaubnisprüfung (zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3) |
| Anlage 8 | Allgemeiner Führerschein, Dienstführerschein, Führerschein zur Fahrgastbeförderung (zu § 25 Absatz 1, § 26 Absatz 1, § 48 Absatz 3) |
| Anlage 8a | Muster der Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ (zu § 48a) |
| Anlage 8b | Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (zu § 25b Absatz 2) |
| Anlage 8c | Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (zu § 25b Absatz 3) |
| Anlage 9 | Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein (zu § 25 Absatz 3) |
| Anlage 10 | Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr (zu den §§ 26 und 27) |
| Anlage 11 | Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis (zu § 31) |
| Anlage 12 | Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes) (zu § 34) |
| Anlage 13 | Punktbewertung nach dem Punktsystem (zu § 40) |
| Anlage 14 | Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Begutachtungsstelle für Fahreignung (zu § 66 Absatz 2) |
| Anlage 15 | Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten (zu § 11 Absatz 5) |
