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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin* (Fachinformatikerausbildungsverordnung - FIAusbV)
§ 11 Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Planen und Umsetzen eines Softwareprojektes,
2.
Planen eines Softwareproduktes,
3.
Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.