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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin* (Fachinformatikerausbildungsverordnung - FIAusbV)
§ 35 Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in der Fachrichtung Digitale Vernetzung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Planen und Umsetzen eines Projektes der digitalen Vernetzung,
2.
Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen,
3.
Betrieb und Erweiterung von vernetzten Systemen sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.