Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zum Verzeichnis der Zuwiderhandlungen, die in das Aktennachweissystem für Zollzwecke aufgenommen werden sollen (FIDE-Verzeichnis-Verordnung - FIDEVerzV)
§ 2 

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.