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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft
§ 1 Fortbildungsabschlüsse

Diese Verordnung regelt die Prüfungen zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen
1.
Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen und Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen,
2.
Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung und Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung.