(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2358)
Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 2 Absatz 3,
- 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
die Benennung, das nach § 7 Absatz 3 errechnete arithmetische Mittel und die Note des schriftlichen Teils sowie die Benennung und die jeweilige Bewertung der Handlungsbereiche nach § 4 Absatz 2,
- 2.
die Benennung, die Bewertung und die Note des mündlichen Teils sowie die Angabe, dass die Prüfung ein fallbezogenes Beratungsgespräch ist,
- 3.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 4.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 5.
die Gesamtnote in Worten,
- 6.
Befreiungen nach § 6.