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Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

FinVermStVtrG

Ausfertigungsdatum: 27.06.2013

Vollzitat:

"Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) vom 27. Juni 2013 (BGBl. I S. 1858)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 4.7.2013 +++)
(+++ Text des Staatsvertrags siehe: FinVermStVtr +++)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Art 1 Zustimmung zum Finanzvermögen-Staatsvertrag

(1) Dem Staatsvertrag vom 14. Dezember 2012 über die abschließende Aufteilung des Finanzvermögens gemäß Artikel 22 des Einigungsvertrages zwischen dem Bund, den neuen Ländern und Berlin (Finanzvermögen-Staatsvertrag) wird zugestimmt.
(2) Der Finanzvermögen-Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
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Art 2 Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Das Bundesministerium der Finanzen gibt den Tag, an dem der Finanzvermögen-Staatsvertrag nach dessen Artikel 9 in Kraft tritt, im Bundesgesetzblatt bekannt.