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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft über die Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen (Fischetikettierungsgesetz - FischEtikettG)
§ 10
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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