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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin *) (Fischwirtausbildungsverordnung - FischwAusbV)
§ 14 Prüfungsbereiche

Die Abschlussprüfung in der Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Fischereitechnik,
2.
Fang und Vermarktung,
3.
Fischereiliche Bewirtschaftung sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.