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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Figurenkeramformer/zur Figurenkeramformerin
§ 1
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Figurenkeramformer/Figurenkeramformerin wird staatlich anerkannt.
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