Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,
- 6.
Entformen, Lagern und Transportieren von Figuren und Figurenteilen,
- 7.
Produktionsablauf in der Feinkeramik,
- 8.
Formen von Figurenteilen,
- 9.
Gießen von Figurenteilen,
- 10.
Retuschieren von Figurenteilen,
- 11.
Zusammensetzen von Figurenteilen einschließlich Retuschieren,
- 12.
Belegarbeiten,
- 13.
Vorbereiten der Rohlinge für Trocknung und Brand,
- 14.
Gießen, Drehen und Fertigmachen von Geschirr.