Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung folgender Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht;
- 2.
Organisation des Ausbildungsbetriebes;
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit;
- 4.
Umweltschutz;
- 5.
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme:
- 5.1
Arbeitsorganisation,
- 5.2
Informations- und Kommunikationssysteme;
- 6.
Qualitätsmanagement;
- 7.
Verkehrsträger und Verkehrsmittel im Personenverkehr:
- 7.1
Verkehrsmarkt,
- 7.2
Einsatzfelder von Verkehrsmitteln nach dem Personenbeförderungsgesetz;
- 8.
Marketing und Vertrieb:
- 8.1
Marketing,
- 8.2
Marktbeobachtung und Verkehrsanalyse,
- 8.3
Produktpolitik,
- 8.4
Verkauf, Tarif- und Vertriebssysteme,
- 8.5
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung;
- 9.
Umgang mit Kunden:
- 9.1
Kundenorientierte Kommunikation,
- 9.2
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben,
- 9.3
Beschwerdemanagement,
- 9.4
Umgang mit konfliktträchtigen Situationen;
- 10.
Kaufmännische Betriebsführung:
- 10.1
Wirtschaftlichkeit, Kosten und Erträge,
- 10.2
Geschäftsvorgänge,
- 10.3
Beschaffung;
- 11.
Planung und Disposition:
- 11.1
Fahr- und Betriebsplanung,
- 11.2
Disposition des Fahrbetriebes;
- 12.
Betriebssicherheit und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Anlagen:
- 12.1
Fahrzeugtechnik,
- 12.2
Verkehrsanlagen;
- 13.
Verkehrssicherheit und Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum:
- 13.1
Fahrdynamik,
- 13.2
Kundenorientiertes Fahren;
- 14.
Rechtsvorschriften im Verkehr;
- 15.
Einweisung in den Fahrbetrieb:
- 15.1
Betriebsleitsysteme und Kommunikationseinrichtungen,
- 15.2
Rahmen- und örtliche Dienstanweisungen;
- 16.
Umgang mit Störungen im Fahrbetrieb:
- 16.1
Unregelmäßigkeiten im Fahrbetrieb durch Störungen,
- 16.2
Verhalten bei Unfällen und Zwischenfällen;
- 17.
Fitness im Fahrdienst, Stressbewältigung.