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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin
§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 24. Juli 1965 in Kraft.