Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken,
- 6.
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
- 7.
Entwerfen und Gestalten von Flechtwerken,
- 8.
Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Schablonen,
- 9.
Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
- 10.
Herstellen von Flechtwerken,
- 11.
Behandeln von Oberflächen,
- 12.
Durchführen von Präsentationen,
- 13.
Lagern und Ausliefern von Produkten,
- 14.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 15.
Kundenorientierung.