Verordnung über die Berufsausbildung zum Flachglastechnologen und zur Flachglastechnologin * (Flachglastechnologenausbildungsverordnung - FlGlasTechAusbV) § 8Prüfungsbereiche von Teil 1
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: