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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Flachglastechnologen und zur Flachglastechnologin * (Flachglastechnologenausbildungsverordnung - FlGlasTechAusbV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
 
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
 
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  5Ausbildungsplan
 
Abschnitt 2
 
Abschlussprüfung
 
§  6Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§  7Inhalt von Teil 1
§  8Prüfungsbereiche von Teil 1
§  9Prüfungsbereich Manuelle Flachglasbearbeitung
§ 10Prüfungsbereich Flachglasveredlungsverfahren
§ 11Inhalt von Teil 2
§ 12Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 13Prüfungsbereich Maschinelle Flachglasbearbeitung
§ 14Prüfungsbereich Technologie der Flachglasbearbeitung
§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
 
Abschnitt 3
 
Schlussvorschrift
 
§ 17Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Flachglastechnologen und zur Flachglastechnologin