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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker und zur Fluggerätmechanikerin*
§ 3 Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und Ausbildungsinhalte in einer der Fachrichtungen
1.
Instandhaltungstechnik,
2.
Fertigungstechnik oder
3.
Triebwerkstechnik.