Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Ahlhorn
Anlage 2 (zu § 4 der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Ahlhorn)

(Fundstelle: BGBl I 1986, 313 - 314)
1 : 50 000

Lärmschutzbereich
für den militärischen Flugplatz Ahlhorn

(Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971, BGBl. I S. 282)
Das rechtwinklige Koordinatengitter entspricht dem Gauß-Krüger-System mit 3° breitem Meridianstreifen. Es zeigt zugleich die Begrenzung der zugehörigen Blätter der Deutschen Grundkarte 1 : 5 000.
Kartengrundlage:
Topographische Karte 1 : 50 000 (mit Genehmigung des Niedersächsischen Landesverwaltungsamts)
Gravur der Lärmschutzgrenzen und Druck:
Institut für Angewandte Geodäsie, Frankfurt am Main, 1985