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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Jever
Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1 der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Jever in der Fassung der Zweiten Änderungsverordnung vom 24. Juli 1998)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 1987 - 1988)
 Verkleinerung der Kartendarstellung
 1 : 50.000
 
 Lärmschutzbereich
für den militärischen Flugplatz Jever
 
 - Zweite Änderung -
 
 (Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm
vom 30. März 1971, BGBl. I S. 282)
 
 Zeichenerklärung
 
...Begrenzungslinie der Schutzzone
...Begrenzungslinie mit Verstärkung
durch Rasterband
...Nummer eines Kurvenpunktes
 
Das rechtwinklige Koordinatengitter entspricht dem Gauß-Krüger-System mit3 Grad breitem Meridianstreifen. Es zeigt zugleich die Begrenzungder zugehörigen Blätter der Deutschen Grundkarte 1 : 5.000.
 
 
Kartengrundlage:
Topographische Karte 1 : 50.000L 2512 (1994),
L 2514 (1995)Vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers:
Landesvermessung + Geobasisinformation Niedersachsen B5-696/95
 
 
Kartographische Bearbeitung:
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Frankfurt am Main, 1998
 
 
... (nicht darstellbare Topographische Karte)