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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
§ 1 Rechtsform und Bezeichnung

(1) Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Mit ihrer Trägerschaft ist gemäß § 3a Absatz 1 Satz 6 des Stabilisierungsfondsgesetzes die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) beliehen.
(2) Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung kann im Geschäftsverkehr als „FMSA“ bezeichnet werden.