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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Stabilisierungsfondsgesetz - StFG)
§ 15 Errichtung des Fonds

Es wird ein Fonds des Bundes unter der Bezeichnung „Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF –“ errichtet.