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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)
§ 25
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Vorschriften, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2003 in Kraft.
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